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Neues aus den Ortschaften:
Warum ist Altersarmut weiblich?
Bei der derzeitigen Rentendiskussion hat man das Gefühl, hier geht es Alt gegen Jung. Boomer gegen Generation Z.
Warum wird nicht über das Phänomen gesprochen, dass altersbedingte Armut viel häufiger Frauen als Männer betrifft? Ich bekomme mehrmals im Jahr eine Informationsbroschüre von der Seniorenhilfe Lichtblick zugesandt. Die darin geschilderten Schicksale können einen nicht kalt lassen. Meistens werden die Lebensumstände von Frauen geschildert, die keineswegs im Verdacht stehen, sich ihr Leben lang in der „sozialen Hängematte“ ausgeruht zu haben. Jeder Lebensweg sieht anders aus.
Mal hat sich eine Frau für den falschen Lebenspartner entschieden, mal wurde viel in Teilzeit oder im Niedriglohnsektor gearbeitet, mal hat eine Frau als Alleinerziehende ohne Unterstützung des Vaters die Kinder großgezogen. Es gibt viele Gründe, warum Frauen im Alter zu wenig Rente bekommen, aber das allein erklärt nicht, warum überwiegend Frauen von Altersarmut betroffen sind.
Hier liegt ein gesellschaftliches Problem vor, das darin begründet ist, dass Frauen sehr häufig unbezahlte Familien- und Pflege- Arbeit leisten, viel häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer oder für gleiche Arbeit weniger Geld bekommen als Männer. Es gäbe noch viele weitere gesellschaftliche Ungerechtigkeiten zu nennen. In einer umfangreichen Studie des World Inequality Lab wird aufgezeigt, dass Frauen im Durchschnitt eine Wochenarbeitszeit von 53 Stunden ( Erwerbs- und Haushalt/ Sorgearbeitszeit ) ableisten. Bei Männer liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 43 Stunden. Der Stundenlohn liegt im Durchschnitt bei 61% des männlichen Stundenlohns. Berücksichtigt man die unbezahlte Haus- Sorgearbeit beträgt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen 32% was ein Mann in der Stunde verdient.
Es ist nicht realistisch, auf eine umfassende Rentenreform zu hoffen, die der jüngeren Generation eine finanzielle Mindestabsicherung im Alter gewährt. Sie wird nicht kommen. Dazu hat die Politik zu viel Angst vor uns Wählern.
Das heißt, die private finanzielle Vorsorge für das Alter ist unvermeidlich. Hier sollte der weibliche Teil der Gesellschaft meiner Meinung nach einen gesunden Egoismus an den Tag legen.
Warum wird nicht ehevertraglich festgelegt, dass Arbeit für die Familie vergütet und in Rentenpunkte angelegt wird?
Warum wird die häusliche Pflegeleistung von Frauen nicht beim Erben vertraglich berücksichtigt?
Warum wird nicht automatisch überprüft, ob der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt?
Warum gibt es in den Schulen nicht durchgängig das Lehrfach Finanzwissen?
Warum wird nicht das Ehegatten-Splitting abgeschafft?
Nicht, um mehr Steuereinnahmen zu generieren, sondern damit die Gesellschaft Frauen nicht mehr in die Teilzeitfalle locken kann.
Das sind nur einige Ansatzpunkte, die mir einfallen.
Ich glaube aber, dass das Problem viel stärker ins Blickfeld der gesellschaftlichen und politischen Diskussion rücken und als großes Problem akzeptiert werden muss.
Nur so wird auch an der Lösung gearbeitet.
Die Kommunalpolitik kann einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten, indem sie ausreichende Kita-Plätze und Ganztagsschulen bereitstellt. In der Gemeinde Sassenburg wird das aufgrund der finanziellen Lage nicht auf einen Schlag gelingen, aber es sollte auf jeden Fall als wichtiges politisches Ziel in der politischen Arbeit verankert werden.
Aktuelle, wichtige Diskussionen über die Finanzierung der Ausstattung von Ganztagsschulen in der Sassenburger Politik sollten nicht dazu führen, dass durch starke Streichungen eine angemessene pädagogische Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Andernfalls wäre die Aussage „Die Jugend ist unsere Zukunft” nicht mehr als ein Kalenderspruch und ein weiteres Hemmnis, Frauen die Möglichkeit zu geben, ein eigenes auskömmliches Einkommen zu erwerben.
Ihr
Peter Weber
18. Jan. 2026, 14:42 Uhr
So fährt man die Kommunen gegen die Wand!
In letzter Zeit wurde viel über die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen in Deutschland diskutiert. Ein gutes oder schlechtes Beispiel dafür, wie die Bundespolitik Gesetze beschließt, die dann von den Kommunen bezahlt werden sollen, ist die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass die Grundschulen ab 2026 einen mindestens 8-stündigen Betrieb gewährleisten sollen.
Ein an sich sinnvolles Vorhaben.
Hierzu sind unteranderem Mensaräume für einen Mittagstisch notwendig.
Welchen finanziellen Kraftakt dies für die Kommunen bedeutet, kann man in der *Gemeinde Sassenburg* begutachten. In unserer Gemeinde müssen hierfür drei Grundschulen umgebaut werden.
Die erste Kostenermittlung für die Grundschule in Westerbeck zeigt 9,5 Mio. € (Stand 2025). Legt man eine Inflation von 3 % zugrunde, wird der Betrag im Jahr 2028 sicherlich über 10 Mio. € liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Grundschule leider bereits nach 15 Jahren einen hohen Sanierungsbedarf hat. Man wollte eine besondere Schule: die „Grundschule im bunten Dreieck“. In der heutigen Zeit würde man sich wohl nicht mehr für eine technisch so anspruchsvolle Architektur entscheiden. Aufgrund des Sparzwangs ist funktionale
Modulbauweise ist angesagt
Bei der Grundschule Grußendorf werden 6,5 Mio. € veranschlagt. Zählt man die Grundschule in Neudorf-Platendorf und die daraus bedingte neue Sporthalle hinzu, liegt man insgesamt um die 30 Mio. €. Diese Summe wird komplett durch Kredite finanziert.
Auch wenn man nur einen gewissen Teil dieser Kosten der Ganztagsbetreuung anlasten kann, so zeigt dieses Gesetz auf, was immer neue Reglungen für die Haushalte der Kommunen bedeutet.
Unsere *Gemeinde Sassenburg* wird voraussichtlich spätestens im Jahr *2030* nicht mehr *finanziell handlungsfähig* sein. Es droht die „kommunale Zwangsverwaltung“. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen weist eine strukturelle Unterfinanzierung auf. Reines Sparen wird nicht funktionieren!
Doch was folgt daraus?
Unsere Gemeinde ist ja kein Einzelfall.
Entweder der Bund und die Länder stellen den Kommunen endlich genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, oder sie verabschieden sich endgültig von Gesetzen, bei denen die Kommunen zahlen sollen. Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der finanziellen Ausstattung von Kommunen in unserem Land.
Nach meiner Meinung kann eine Umsetzung des Gesetzes zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen nicht ab 2026 erfolgen.
Entweder man streckt die Umsetzung oder der Bund und die Länder übernehmen die Finanzierung.
Ihr Peter Weber
11. Jan. 2026, 16:01 Uhr
Schulen im Landkreis Gifhorn bleiben am Freitag geschlossen
Für Freitag, den 9. Januar, bleiben die Schulen im Landkreis Gifhorn geschlossen. Hintergrund ist eine angekündigte extreme Wetterlage mit starkem Schneefall und teils kräftigem Wind, der zu erheblichen Schneeverwehungen führen kann. Die Behörden gehen davon aus, dass es dadurch zu gefährlichen Situationen auf den Schulwegen und im Schülerverkehr kommen kann.
Aus Sicherheitsgründen wird der gesamte Schülerverkehr im Kreisgebiet eingestellt. Davon betroffen sind auch Fahrten zu Förderschulen innerhalb und außerhalb des Landkreises. Der reguläre Unterricht an allen allgemeinbildenden Schulen fällt aus.
Die Berufsbildenden Schulen I und II setzen stattdessen auf Distanzunterricht. Schülerinnen und Schüler werden hierzu direkt von ihren Schulen informiert.
Die Entscheidung basiert auf dem witterungsbedingten Notfallkonzept des Landkreises. Dieses greift immer dann, wenn die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Wetterlage nicht mehr gewährleistet werden kann.
8. Jan. 2026, 13:19 Uhr
Erste Schulen im Landkreis Gifhorn fallen wegen winterlicher Wetterlage aus
Aufgrund der angekündigten winterlichen Wetterlage mit möglichem starkem Schneefall fallen im Landkreis Gifhorn für den morgigen Tag bereits die ersten Schulen aus. Ausschlaggebend sind die prognostizierten Schneemengen sowie erwartete erhebliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr.
Nach aktuellen Wetterprognosen ist in der Region mit langanhaltendem Schneefall und winterglatten Straßen zu rechnen. Besonders in den frühen Morgenstunden könnten die Verkehrsverhältnisse den Schulweg unsicher machen. Vor diesem Hintergrund haben erste Schulen vorsorglich entschieden, den Präsenzunterricht auszusetzen, um die Sicherheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu gewährleisten.
Wo der Unterricht ausfällt, ob und in welchem Umfang Notbetreuungen angeboten werden, entscheiden die einzelnen Schulen und Schulträger. Entsprechende Informationen werden direkt durch die Schulen bekannt gegeben.
8. Jan. 2026, 12:32 Uhr

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